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Gesellschaftsgründung auf Mallorca

Wir beraten Sie kompetent über alle Vor- & Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen.

Gesellschaftsgründung auf Mallorca

Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Wie in allen europäischen Ländern gibt es auch in Spanien diverse Gesellschaftsformen. Wichtig: Je nach Branche und persönlicher Situation bieten verschiedene juristische Formen große Vorteile bei Steueraufkommen und Haftung.

Nachstehend finden Sie Informationen zu den beiden gebräuchlichsten Unternehmensformen. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation - eine kompetente Beratung vor der Unternehmensgründung lohnt sich in jedem Fall!

Übersicht


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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(Sociedad Limitada)

Vorteile einer Sociedad Limitada (S.L.) in Spanien

Die Sociedad Limitada (vergleichbar mit der deutschen GmbH) ist die beliebteste Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen in Spanien.

Haftungsbeschränkung:
  • Die Haftung der Gesellschaft gegenüber von Gläubigern/Lieferanten ist auf das Kapital und das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
Flexibilität bei der Gesellschafterstruktur:
  • Gründung mit nur einem Gesellschafter möglich (Sociedad Limitada Unipersonal).
  • Keine Höchstzahl an Gesellschaftern.
Kapitalstruktur:
  • Mindestkapital von 3.000 € erforderlich.
  • Einlagen können durch Geld oder Sachwerte erfolgen.
Steuerliche Vorteile:
  • Feste Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) aktuell zwischen 23 % und 25 % (abhängig von der Höhe des Umsatzes)
  • Steuervergünstigungen für Start-ups und KMUs.
  • Möglichkeit Verluste über einen langen Zeitraum zu kompensieren (Verlustvortrag)
Rechtssicherheit und Seriosität:
  • Höheres Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken.
  • Rechtlich klar definierte Unternehmensstruktur.

Wichtiger Hinweis:

Die Gründung einer Sociedad Limitada erfordert eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister. Trotz höherer Gründungskosten bietet sie jedoch den Vorteil der Haftungsbeschränkung sowie Steuervorteile bei Gewinnen ab 50.000,00 € pro Jahr.

Die Sociedad Limitada eignet sich besonders für Unternehmer, die ihre persönliche Haftung minimieren und eine professionelle Unternehmensstruktur etablieren möchten.

Die Schritte zur Gründung

Hier finden Sie die erforderlichen Schritte für die Gründung einer „Sociedad Limitada“. Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen Details und sorgen für einen reibunglosen und schnellen Ablauf!

ANTRAG AUF BESTÄTIGUNG DES GEWÜNSCHTEN GESELLSCHAFTSNAMENS

Hierfür sind fünf mögliche Namen einzureichen, da die Möglichkeit besteht, dass der gewünschte Name bereits an eine andere Gesellschaft vergeben wurde. Für diesen Antrag wird die Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises eines der Gründungsgesellschafter benötigt.

GESELLSCHAFTSKAPITAL

Das Stammkapital ist auf ein Bankkonto der Gesellschaft einzuzahlen. Dies kann vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde oder nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgen.

MINDESTKAPITAL

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.000 EURO. Die Gesellschaft kann von einer Person gegründet werden, die 100 % der Gesellschaftsanteile hält („Einmann-GmbH" / Sociedad Limitada Unipersonal – S.L.U.).

GRÜNDUNGSURKUNDE

Für die Vorbereitung der Gründungsurkunde sind folgende Daten und Unterlagen erforderlich:

  • Fotokopien der Reisepässe oder Personalausweise der Gründungsgesellschafter
  • Spanische Steuernummern (NIE) aller Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer – (können über unser Büro beantragt werden, sollten diese noch nicht vorliegen)
  • Namen der Eltern, Familienstand, Beruf und Privatanschrift der Gesellschafter und der Geschäftsführer
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Geschäftszweck
  • Höhe des eingezahlten Gründungskapitals und Bestätigung der Bank über Einzahlung (s.o.)
  • Bei mehr als einem Gründungsgesellschafter:
  • Aufteilung des Gründungskapitals auf die Gesellschafter (%)
  • Name des Geschäftsführers
  • Bei mehr als einem Geschäftsführer:
    - Angabe, ob die Geschäftsführer unabhängig voneinander oder nur gemeinsam handlungsbefugt sein sollen.
    - Angabe, ob der/die Geschäftsführer für diese Funktion ein Gehalt beziehen soll/en.

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Einzelunternehmen
(Persona Física - Autónomo)

Die Selbständigkeit als Autónomo in Spanien bietet eine einfache und flexible Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Einfache und schnelle Gründung: Die Anmeldung als Einzelunternehmer erfolgt in wenigen Schritten ohne hohe Anfangsinvestitionen.
  • Geringe Einstiegskosten: Dank der “Tarifa Plana” (Vergünstigung) zahlen Neugründer im ersten Jahr einen verminderten Beitrag
  • in die Sozialversicherung.
  • Steuerliche Vorteile: Betriebsausgaben lassen sich teilweise absetzen, und es gibt Erleichterungen für neue Selbständige.
  • Sozialversicherungsschutz: Als in Spanien ansässiger „Autónomo“ sind Sie kranken- und rentenversichert.
  • Unkomplizierte Buchhaltung: Einzelunternehmer unterliegen einfachen Buchführungspflichten, wodurch Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Die Rechtsform des Einzelunternehmens eignet sich besonders für Freiberufler, Berater, Kreative und Dienstleister, die einen unkomplizierten Einstieg in die Selbständigkeit suchen.

So funktioniert die Anmeldung als Selbständiger 

Für die Gründung eines Einzelunternehmens (selbständige Erwerbstätigkeit) sind folgende Schritte erforderlich:

  • Beantragung einer Ausländer-Identifikations-Nummer (N.I.E.) bei der Ausländerbehörde (kann über unser Büro bearbeitet werden).
  • Anmeldung der Geschäftstätigkeit bei der Finanzbehörde
  • Anmeldung der selbständig erwerbstätigen Person bei der Sozialversicherung.
    Selbständige Unternehmer sind in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Für Neugründer von Einzelunternehmen gelten vergünstigte Sozialversicherungsbeiträge für die ersten 12 Monate. Danach richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen des „Autónomos“

Ihre Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Firmengründung per per Telefon oder E-Mail!  

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