Susanne Heibls Mallorca-Blog
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Spanien hat die Höhe von Bargeldzahlungen zwischen Verbrauchern und Händlern massiv reduziert. Ortsansässige mit Steuerwohnsitz in Spanien dürfen nur noch maximal 1.000 Euro in bar bezahlen. Ausnahme: Für Ausländer, die nicht in Spanien leben, liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen jetzt bei 10.000 Euro.
Nachdem in ganz Spanien nicht-residente Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland (innerhalb der Europäischen Union) haben, in Bezug auf die Schenkungs- und Erbschaftssteuer mit Residenten gleichgestellt wurden, besteht nun die Möglichkeit für nicht-residente Personen die zu viel bezahlten Steuern zurückzufordern.
Die Finanzbehörde der Balearen will die Prüfungen der Immobilien, die zur Ferienvermietung angeboten werden, in diesem Jahr verdreifachen. Ziel der Kampagne sei gemäss dem Delegierten der Finanzbehörde auf den Balearen Arnau Cañellas, die Erhebung von Steuern auf Einnahmen durch Ferienvermietung durchzusetzen.