Erbschaftssteuer - So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Nachdem in ganz Spanien nicht-residente Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland (innerhalb der Europäischen Union) haben, in Bezug auf die Schenkungs- und Erbschaftssteuer mit Residenten gleichgestellt wurden, besteht nun die Möglichkeit für nicht-residente Personen die zu viel bezahlten Steuern zurückzufordern.
Die Rückforderungen könne alle Personen beantragen, die innerhalb der letzten vier Jahre Schenkungen und Erbschaften zu den damals geltenden Steuersätzen versteuert hatten, Die entsprechenden Anträge können von unserem Büro bearbeitet werden. Bitte kontaktieren Sie uns unter 971 72 72 29 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.