Einzelunternehmen (Persona Física - Autónomo)
Für die Gründung eines Einzelunternehmens (selbständige Erwerbstätigkeit) sind folgende Schritte erforderlich:
- Beantragung einer Ausländer-Identifikations-Nummer (N.I.E.) bei der Ausländerbehörde
- Anmeldung der Geschäftstätigkeit bei der Finanzbehörde
- Anmeldung der selbständig erwerbstätigen Person bei der Sozialversicherung.
Selbständige Unternehmen sind in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Diese betragen rund 320 Euro / Monat und beinhalten die Kranken- und Rentenversicherung für den Unternehmer. - Anmeldung des Einzelunternehmens bei der Arbeitsbehörde